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Mitarbeiter


Online-Seminar: Arbeitssicherheit Allgemeine Grundunterweisung

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber in § 3 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG], die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. In § 12 wird die Unterweisung ausdrücklich gefordert.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

 

Inhalt

  • Die Berufsgenossenschaft
  • Pflichten und Rechte
  • Gefahrstoffe
  • Maschinen und Betriebseinrichtungen
  • Verbots-, Warn- und Gebotsschilder
  • Lager- und Transportarbeiten
  • Fahrdienst
  • Leitern und Tritte
  • Verhalten bei Unfällen
  • Verhalten bei Brand


Nutzen

  • Sie werden einen Überblick zum Thema Arbeitssicherheit erhalten
  • Sie können Belastungen und Gefährdungen erkennen
  • Sie stärken Ihre Entscheidungskompetenz in Arbeitssicherheit
  • Sie erhalten Verständnis für das Thema Arbeitssicherheit Teilnehmer berichten von einer besseren Selbstwahrnehmung, größerem Selbstbewusstsein und einer gestärkten Position im Unternehmen.

 

Teilnehmerkreis
Alle Mitarbeiter 

 

Technik

  • PC, Mac oder Laptop
  • Headset bzw. Mikrofon
  • sehr wichtig: eine Webcam (Kamera)

 

Hinweis

Diese allgemeine Grundunterweisung ersetzt nicht die arbeitsplatzbezogene Arbeitssicherheitsunterweisung